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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Kathrin Newman Photography

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1 Anwendungsbereich

1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden AGB genannt) gelten gegenüber Verbrauchern gem. § 13 BGB und Unternehmen im Sinne des §14 BGB für die Erbringung von Dienstleistungen durch KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY.

1.2 Mit Auftragserteilung erkennt der Kunde die Geltung dieser Geschäftsbedingungen für die Geschäftsbeziehung zwischen den Parteien an. Die AGB gelten auch für alle nachfolgenden Aufträge des Kunden, ohne das eine nochmalige ausdrückliche Einbeziehung dieser AGB erforderlich ist.

1.3 Sämtliche von diesen AGB abweichenden Regelungen bedürfen im Einzelfall einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung der Parteien. Soweit der Kunde Verbraucher ist, genügt, abweichend von dem Vorstehenden, für Anzeigen oder Erklärungen die durch den Kunden gegenüber KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY oder Dritten abzugeben sind, die Textform.

1.4 Abweichende AGB des Kunden haben nur Gültigkeit, soweit sie von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY ausdrücklich schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn durch KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY den AGB oder Lieferbedingungen des Kunden nicht ausdrücklich widersprochen wird oder Leistungen vorbehaltslos erbracht werden.

1.5 Es gelten die Preise zum Zeitpunkt der Buchung eines Fotoshootings oder einer anderen Dienstleistung. Sollten bestimmte Rabatt- oder Aktionsangebote beworben werden, sind diese zeitlich oder mengenmäßig begrenzt.

 

2 Vertragsschluss und Vertragsgegenstand

2.1 „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen (z.B. Ausgedruckte Bilder, Negative, Daten, digitale Bilder undAlben, Fotobücher, Videos etc.)

2.2 Grundlage der Vertragsbeziehung ist das jeweils von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY

vorgelegte Angebot einschließlich zugehöriger Leistungsbeschreibungen. Das Angebot gilt, soweit darin keine abweichende Frist angegeben ist, für einen Zeitraum von vier Wochen ab Zugang des Angebots bei dem Kunden.

2.3 Mit Annahme des Angebots akzeptiert der Kunde die darin enthaltenen Konditionen und die Geltung dieser Geschäftsbedingungen. Die Annahme kann auch per E-Mail oder fernmündlich erfolgen.

2.4 Gegenstand der Beauftragung von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY durch einen Kunden

kann beispielsweise eine Portraitsession, eine Newbornsession, eine Hochzeitssession, Passbilder, Bewerbungsbilder, eine Tiersession, eine Familiensession sein.

 

3 Modalitäten der Leistungserbringung - Fotoproduktion

3.1 Bei umfangreicheren Aufnahmen bzw. Produktionen wird zuvor der Ablauf zwischen den beiden Parteien grob festgelegt. Hat der Kunde bestimmte Wünsche, sind diese gegenüber KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY zu äußern.

3.2 Insbesondere hat der Kunde dafür zu sorgen, dass an dem Tag des vereinbarten Fotoshootings die gewählte Lokalität/ Ort auch genutzt werden kann und dort fotografiert/ gefilmt werden darf. Der Kunde hat sich um eine entsprechende Einwilligung des Eigentümers zu kümmern, es sei denn es wurde etwas anderes schriftlich zwischen den Parteien vereinbart.

3.3 Für den Fall, dass KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY einen Kostenvoranschlag erstellt, ist zu

beachten, dass es sich dabei um eine unverbindliche Kostenschätzung handelt, die aufgrund der Informationen und Wünsche des Kunden erstellt wurde. Erst nach Ablauf des Fotoshootings kann der tatsächlich angefallene Aufwand bestimmt und berechnet werden.

3.4 Für den Fall, dass es erforderlich ist Dritte (z.B. Stylisten, Make-up-Artist, Assistenten) mit hinzuzuziehen, ist KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY berechtigt, diese Dritten im Auftrag und im Namen des Kunden und auf dessen Rechnung zu beauftragen. In diesem Fall kommt kein Vertrag zwischen KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY und dem Dritten zustande.

3.5 Die Aufnahmen, die dem Kunden nach der Fotoproduktion gezeigt werden,

werden von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY ausgesucht.

 

4 Ansichtstermin – Reklamationsfrist

4.1 Bei sämtlichen Bildmaterial handelt es sich um urheberrechtlich geschützte Lichtbildwerke

 gem. § 2 Abs. 1 Ziffer 5 UrhG.

4.2 Das Bildmaterial steht im Eigentum von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY. Dem Kunden ist

es untersagt, das Ansichtsmaterial zu nutzen und an Dritte weiterzugeben.

4.3 Der Kunde sucht am Ansichtstermin aus den digital zur Verfügung gestellten Bildern, diejenigen aus, die er käuflich erwerben möchte. Der Kunde soll die Bildauswahl an diesem Tag treffen. Falls der Kunde einen zweiten Termin brauchen sollte, wird eine Gebühr von 120€ fällig.

4.4 Eine Reklamation, welche die technische Umsetzung oder die künstlerische Gestaltung betrifft, ist ausgeschlossen. Außerdem kann eine Session nicht wiederholt werden, wenn der Kunde sein Outfit, Make-up oder Location, die gewählt wurde im Nachhinein nicht mehr gefällt.

4.5 Digitale Bilddaten können nicht zurückgegeben werden. Bei Verlust der Daten durch fahrlässigen Umgang mit dem Produkt durch den Kunden, wird bei Neubestellung der Originalpreis fällig.

 

5 Übergabe von Dokumenten

5.1 KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY behält sich sämtliche Rechte an den im Rahmen einer

Auftragsabwicklung übergebenen Dokumenten vor.

5.2 KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY ist nicht gehindert, diese Leistungen Dritten anzubieten oder für eigene Zwecke zu verwenden. Der Kunde ist nicht berechtigt, derartige Leistungen gleich in  welcher Form, zu nutzen, zu bearbeiten, oder als Grundlage zur Herstellung eigenen Materials zu nutzen. Falls und soweit es nicht zu einer Auftragserteilung kommt, ist der Kunde verpflichtet, sämtliche seitens KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY vorgelegte Präsentationsunterlagen unverzüglich zurückzugeben bzw. von vorhandenen Datenträgern zu löschen.

5.3 Eine unbefugte Weitergabe von Dokumenten an Dritte, deren Veröffentlichung, Verbreitung, Vervielfältigung oder sonstige Nutzung durch den Kunden oder von ihm beauftragter Dritter, verpflichtet den Kunden, unbeschadet sonstiger Ansprüche von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY, zur Zahlung des für die betreffenden Unterlagen vorgesehenen Honorars.

 

6 Stornierungen von durch den Kunden verbindlich gebuchten Terminen

6.1 Sobald der Kunde eine Bestätigung von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY erhalten hat, hält sich KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY diesen Termin für den Kunden frei. Sie kann für diese Zeit bzw. diesen Tag daher keine weiteren Angebote annehmen.

6.2 Für diese Reservierung wird eine Reservierungsgebühr von __________€ (Entgelte für  Fotoshooting und Nutzungsgebühr) fällig. Die Rechnung über diesen Betrag erhält der Kunde im Anschluss der Buchung von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY. Sobald der Betrag bezahlt wurde (bar oder per Überweisung), gilt die Session als fest gebucht. Reservierungsgebühren, die nicht innerhalb von 5 Werktagen bezahlt werden, gelten als nicht gebucht und der Termin wird wieder frei gegeben. Die Reservierungsgebühr wird bei einer Stornierung des Auftrages von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY einbehalten. Sie ist als Ausgleich dafür anzusehen, dass andere Aufträge für diesen Termin nicht angenommen werden konnten.

6.3 Die Stornierung des Fotoshootings ist bis zu 21 Tage vor dem vereinbarten

Termin ohne weitere Kosten möglich. Die Reservierungsgebühr wird wie oben

beschrieben einbehalten.

6.4 Bei einer Stornierung ab 20 Tage vor vereinbartem Termin werden zusätzlich 200€ als Ausfallhonorar fällig.

6.5 Bei einer Stornierung 14 Tage vor dem vereinbarten Termin werden zusätzlich 400€ als Ausfallhonorar fällig.

6.6 Wird die Session seitens des Kunden weniger als 24 Std. vor dem Termin abgesagt, wird eine Gebühr von 100€ erhoben. Dies gilt auch für Ansichts- und Bestelltermine.

6.7 Bucht der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt – innerhalb eines Kalenderjahres ein

gleichwertiges Fotoshooting, werden die gezahlten Stornierungsgebühren darauf angerechnet.

6.8 Wird das Fotoshooting durch den Kunden, gleich aus welchem Grund, abgebrochen, ist das vollständige Honorar (Fotoshooting-Gebühr und Nutzungsgebühr für die erstellten Bilder) fällig. Konnten keine Bilder angefertigt werden, ist nur die Fotoshooting-Gebühr fällig.

 

7 Absage durch KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY - Änderungen im Fotoshooting-Ablauf

7.1 Kann KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY aufgrund von höherer Gewalt, Unfall und Krankheit

den Auftrag nicht ausführen oder Bilder nicht zu einer zuvor angegebenen Frist liefern, verzichtet der Kunde auf Schadensersatzforderungen.

7.2 KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY wird sich bemühen, einen Ersatzfotografen zu suchen.

Sollte der Ersatzfotograf höhere Kosten verursachen sind diese von dem Kunden zu tragen. Für den Fall, dass der Ersatzfotograf, nach Annahme des Auftrages seinerseits absagt, haftet KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY nicht.

7.3 Unwesentliche Änderungen im Fotoshooting-Ablauf oder eine zumutbare Verlegung des Fotoshooting-Ortes berechtigen nicht zur Preisminderung oder zum Rücktritt vom Vertrag. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens von Angestellten oder sonstigen Erfüllungsgehilfen von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY.

 

8 Fotoaufnahmen bei Veranstaltungen

8.1 Bei Fotoaufnahmen im Rahmen von Veranstaltungen weist KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY darauf hin, dass der Kunde (Hochzeitspaar, Veranstalter etc.) dafür Sorge zu tragen hat, dass die teilnehmenden Gäste darüber informiert werden, dass bei der Veranstaltung fotografiert bzw. gefilmt wird. Es sollte eine Einwilligung der Gäste durch den Veranstalter eingeholt werden. Ein Muster kann dem Kundenzur Verfügung gestellt werden.

8.2 Der Kunde (Veranstalter) hat KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY darüber zu informieren und

dafür Sorge zu tragen, dass diese Personen bei Gruppenbildern etc. nicht zu sehen sind.

8.3 Unterlässt der Kunde die vorbeschriebene Information und Einwilligung seiner Gäste nach Art. 6 Abs. 1 S.1 lit a) DSGVO und/ oder dem KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY gegenüber, stellt der Kunde damit KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY von sämtlichen Ansprüchen frei, die Dritte bzgl. einer Verletzung ihres Persönlichkeitsrechts etc. geltend machen.

8.4 Darüber hinaus hat der Kunde vorab zu klären, ob in der jeweiligen Lokalität (Hotel, Gastraum, Kirche etc.) fotografiert bzw. gefilmt werden darf. Er hat hier das Einverständnis des Eigentümers einzuholen. Ein entsprechendes Musterformular kann dem Kunden auf Anfrage ohne eine Haftungsübernahme seitens KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY zur Verfügung gestellt werden.

8.5 Versäumt der Kunde diese Nachfrage und untersagt der Eigentümer bzw. ein berechtigter Dritter die Fotoaufnahmen durch KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY, hat der Kunde sämtliches vereinbartes Honorar zu tragen.

8.6 Ebenso hat der Kunde vorab zu klären, wie die Aufgabenteilung aussehen soll,

falls mehrere Fotografen/Videografen anwesend sind.

8.7 Während des Fotoshootings (Paar-Fotoshootings/ Hochzeits-Fotoshootings) etc. ist es allen anderen Personen – außer KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY untersagt, zu fotografieren.

 

9 Allgemeine Hinweise für Foto-Shootings von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY

Als Kunde von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY bitten wir Sie, sich folgende Hinweise genau

durchzulesen und diese zu beachten:

9.1 Sie sollten spätestens 15 Min. vor dem vereinbarten Termin im Fotostudio oder am vereinbarten Ort erscheinen. Verspäteten Sie sich, wird diese Zeit von der Aufnahmedauer abgezogen. Es obliegt KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY, davon im Einzelfall abzuweichen.

9.2 KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY übernimmt keine Haftung für mitgebrachte Wertgegenstände.

9.3 Bitte denken Sie daran, bei einem längeren Fotoshooting genügend Verpflegung (Getränke und ein Snack, Windeln Nahrung für Babys, etc) für eine Pause mitzubringen. Es werden genügend Pausen eingeplant, so dass sich die Babys auch entsprechend erholen bzw. gefüttert werden können.

9.4 Newborn-Sessions sollten in den ersten 14 Tagen nach der Geburt stattfinden. Sollte der Kunde zu einem späteren Zeitpunkt eine solche Session buchen, garantiert KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY nicht für den Erfolg der Session. Gründe dazu werden separat ausgehändigt.

9.5 Die Fotosession nur bei uns im Studio stattfinden. Bitte seien Sie rechtzeitig vor Ort, damit Sie ihr Baby in Ruhe füttern und umziehen können.

9.6 Falls das Baby einen sehr schlechten Tag hat und immer wieder weint, brechen wir das Fotoshooting ab und vereinbaren einen neuen Termin. Dies ist ein Service von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY und gilt für alle Sessions mit Kindern im Alter von 0-8 Jahren.

9.7 Bitte denken Sie auch an Wechselsachen für ihr Baby und für sich selber. Wenn bestimmte Accessoires mit abgebildet werden sollen, bringen Sie bitte auch diese mit. Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Baby reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte

Motive nicht gestellt werden können.

9.8 Während der gesamten Fotosession liegt die Aufsichtspflicht für das Kind/die Kinder bei den Eltern.

 

Tier-Fotosessions

9.9 Für Tier-Fotosessions im Studio von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY beachten Sie bitte,

dass tierisches Verhalten bei veränderten Bedingungen (z.B. fremde Personen, fremde Räume, helle Beleuchtung) unberechenbar ist. Trotz aller Bemühungen kann es daher sein, dass eine Fotosession abgebrochen werden muss. Es wird dann kostenlos ein neuer Termin vereinbart.

9.10 Das Tier/die Tiere sollten gefüttert sein und zuvor noch genügend Auslauf gehabt haben. Zudem sollten Sie bitte eine Fellbürste, Feuchttücher, ein Lieblingsspielzeug und Futter bzw. Leckerli mitbringen. Wenn bestimmte Accessoires mit abgebildet werden sollen, bringen Sie bitte auch diese mit. Bitte üben Sie mit Ihrem Tier (Hund) zuvor die Kommandos „Sitz“, „Platz“ und „Bleib“ ein. Ansonsten ist es nicht möglich, eine entsprechende Fotosession durchzuführen. Insbesondere ist zu beachten, dass die Umsetzung von zuvor abgestimmten Motiven nicht gewährleistet werden kann. Je nachdem wie das zu fotografierende Tier reagiert, besteht die Möglichkeit, dass bestimmte

Motive nicht gestellt werden können.

9.11 Der Kunde ist für sein Tier vor und während der Fotosession verantwortlich. Eventuell entstehende Schäden müssen durch den Kunden getragen werden.

9.12 Bei Outdoor-Fotosessions gilt das oben gesagte entsprechend. Zusätzlich ist es wichtig, dass das Wetter gut ist. Daher kann es sein, dass ein vereinbarter Termin wetterbedingt kurzfristig abgesagt werden muss.

9.13 Wenn das Tier einen starken Jagdtrieb hat, es sich um ein sehr ängstliches Tier handelt oder andere Besonderheiten vorliegen, dann teilen Sie uns dieses bitte vorab mit. Wir werden dann entsprechend versuchen, eine sehr ruhige und etwas abgelegene Location zu finden.

9.14 Bei Pferde-Fotoshootings ist es erforderlich, dass Sie mindestens eine weitere Person mitbringen, die sich um das Tier kümmern kann. Zudem sollten Sie eine Longiergerte und Futter/Leckerli mitbringen.

9.15 Es werden genügend Pausen eingeplant, so dass sich die Tiere auch entsprechend erholen können.

9.16 Denken Sie bei allen Tier-Fotoshootings bitte auch an Wechselsachen für sich selber.

9.17 Der Kunde ist während des gesamten Fotoshootings für den gesundheitlichen Zustand des Tieres verantwortlich. Sollten gesundheitliche Probleme während oder nach dem Fotoshooting auftreten haftet KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY – außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit- nicht.

9.18 Der Kunde ist verpflichtet, bei auftretenden Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, evtl. Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Insbesondere sind etwaige Beanstandungen unverzüglich dem jeweiligen Fotografen zur Kenntnis zu bringen. Unterlässt es der Kunde schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so verwirkt er damit seinen Anspruch auf Minderung der Vergütung.

9.19 Fotoaufnahmen - gerade solche im sogenannten Outdoor-Bereich- sind nie ohne

ein Restrisiko. Gegen einen Unfall und Bergung ist der Kunde nur im Rahmen seiner eigenen Unfallversicherung versichert. KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY übernimmt hierfür keine Haftung.

 

10 Bearbeitung der angefertigten Bilder

10.1 Eine zuvor festgelegte Anzahl von Bildern der Fotosession werden professionell und im Stil und Look von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY bearbeitet. Darüber hinaus wird auch fein bearbeitet (Hautretusche und Farblook).

10.2 Der Kunde hat nach Ansicht der Bilder bzw. nach Bereitstellung der Zugriffsmöglichkeit auf die erstellten Lichtbilder einmalig die Möglichkeit, Wünsche bzgl. einer anderen Bearbeitung zu äußern, sofern die vorgelegte Bearbeitung nicht dem gewöhnlichen Stil von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY entspricht. Über den gewöhnlichen Stil kann sich der Kunde anhand der gezeigten Bilder auf der Webseite / Facebook Seite entsprechend einen Eindruck verschaffen.

10.3 Ein Reklamationsrecht besteht bzgl. der bearbeiteten Bilder für 14 Tage. Nach Übergabe der Lichtbilder bzw. Zugriff auf die Bilddateien muss der Kunde innerhalb von 14 Tagen schriftlich (Email ist ausreichend) KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY etwaige Reklamationen mitteilen. Nach Ablauf dieser Frist hat der Kunde die Bilder als ordnungsgemäß und vertragsgemäß abgenommen,so dass die Vergütung für sämtliche Bilder fällig wird.

 

11 Gutscheine

11.1 Der Kunde kann bei KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY Gutscheine erwerben. Mit dem

Gutschein erwirbt der Käufer ein Guthaben für Dienstleistungen von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY. Die Gutscheine können von jedem verwendet werden, der den Gutschein vorlegt. Eine Barauszahlung ist grundsätzlich ausgeschlossen.

11.2 Die Gültigkeit der Gutscheine ist auf 3 Jahre zeitlich nach Ausgabe begrenzt.

 

12 Nutzungsrechte und Urheberrecht

12.1 KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY steht das Urheberrecht an sämtlichen erstellten Foto- und

Videoaufnahmen nach dem Urheberrechtsgesetz zu.

12.2 Fotoaufnahmen werden grds. für den privaten Gebrauch des Kunden erstellt. Der Kunde erhält eine einfache, nicht übertragbare, zeitlich und räumlich unbeschränkte Lizenz die für ihn angefertigten Bilder privat zu nutzen. (und im Familien und Bekanntenkreis auch weiterzugeben).

12.3 Bei Bewerbungsbildern zählt die Versendung an Dritte zu der üblichen Verwendung dazu.

12.4 Eine Vervielfältigung, Bearbeitung und Verbreitung der Fotoaufnahmen ist nicht gestattet.

12.5 Ebenso ist eine Verwendung als Profilbild in Social Media gestattet, sofern die korrekte Urheberkennzeichnung erfolgt.

12.6 Möchte der Kunde die Fotoaufnahmen kommerziell nutzen, z.B. für seine Unternehmenswebseite, zu Werbezecken, auf Flyern und in Social Media, muss dieses gesondert im Rahmen einer Lizenzvereinbarung vereinbart werden. Dort wird angegeben, für welche Zwecke die Nutzungsrechte übertragen werden.

12.7 KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY räumt dem Kunden die Nutzungsrechte an den geistigen

Eigentumsrechten der von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY erbrachten Leistungen ausschließlich für die konkret vereinbarte Nutzung ein. Der Umfang derartiger Rechtseinräumungen richtet sich in räumlicher, zeitlicher und sachlicher Hinsicht ausschließlich nach der vertraglichen Vereinbarung und dem Vertragszweck. § 31Abs. 5 UrhG findet auch auf sämtliche nicht urheberrechtlich geschützte Leistungen entsprechende Anwendung. Eine Übertragung von Rechten erfolgt nur, soweit dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. Der Kunde erwirbt die vertraglich vereinbarten Rechte erst mit vollständiger Zahlung sämtlicher Forderungen aus dem Auftrag.

12.8 Nur für Geschäftskunden: Wünscht der Kunde nach Abschluss des Auftrages ein erweitertes Nutzungsrecht oder die Originaldateien (RAW-Format) von den Lichtbildern zur weiteren Bearbeitung, ist KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY zu informieren bzw. die Datei anzufragen. Für die Erweiterung fallen Nutzungsgebühren an, die je nach Umfang des Nutzungsrechtes zu berechnen sind. Bei der Bereitstellung einer Originaldatei kann die dreifache Vergütung des vorherigen Auftrages als Vergütung erhoben werden. KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY händigt niemals Originaldateien an Privatkunden aus.

12.9 Bei KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY verbleibt das Eigentum an den Negativen, den

Rohdateien der Bilder, sowie digitalen Datenträgern, die für die Durchführung des Kundenauftrages erstellt worden sind.

12.10 Auf Anfrage durch KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY ist der Kunde verpflichtet,

KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY Auskunft über den Umfang der Nutzung der Leistungen zu

erteilen.

12.11 Bei Veröffentlichungen wird der Kunde KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY in branchenüblicher Form als Urheber benennen. Bei Veröffentlichungen wird der Kunde KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY wie folgt als Urheber benennen: KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY - www.KATHRIN NEWMAN.com

Die Urhebernennung hat unmittelbar am Bild zu erfolgen. Die Urheberbenennung hat im Impressum zu erfolgen. Eine Veröffentlichung in den Sozialen Medien ist ausschließlich zu privaten Zwecken gestattet. Abweichungen von diesem Grundsatz sind gesondert zwischen den Parteien zu vereinbaren und zudem kostenpflichtig.

12.12 Die Übertragung der dem Kunden eingeräumten Rechte an Dritte oder eine Nutzung für andere als die vertraglich vereinbarten Zwecke bedarf im Einzelfall der gesonderten schriftlichen Zustimmung durch KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY.

 

13 Kundenbilder, die nicht von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY erstellt wurden und deren

Bearbeitung bzw. Weiterverarbeitung

13.1 Übergibt oder sendet der Kunde eigene Bilder zur Weiterbearbeitung oder Produktherstellung zu, hat KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY ein Urheberrecht am erstellten Produkt, das Urheberrecht am Bild liegt beim Kunden.

13.2 Der Kunde erklärt, bei Übersendung der Bilder der Urheber der Bilder zu sein. Sollten Sie dies nicht sein, haften Sie uns gegenüber, dass Sie die Bilder uneingeschränkt im Rahmen der obigen Nutzungsrechte nutzen dürfen. Insoweit stellen Sie KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY von jeglichen Ansprüchen Dritter frei.

13.3 KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY ist berechtigt, die vom Kunden zur Bearbeitung übersandten oder übermittelten Bilddateien dahingehend zu überprüfen, ob sie gegen die Unternehmensrichtlinien von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY verstoßen. In diesem Fall ist KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY berechtigt, die Bilder zu vernichten und den Auftrag nicht auszuführen. Eine Prüfpflicht hinsichtlich der Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen oder sonstiger

Vorschriften durch KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY besteht nicht.

13.4 Eine Haftung von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY für die seitens des Kunden zur Verfügung gestellten Bilder/Videos ist ausgeschlossen. Der Kunde stellt KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY von jeglicher Haftung, einschließlich der Kosten notwendiger Rechtsverteidigung gegenüber Dritten, für derartige Inhalte frei.

13.5 Sind Leistungen von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY teilweise oder insgesamt aufgrund der seitens des Kunden beigebrachten Bilder nicht verwertbar, bleibt der Anspruch von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY auf Vergütung unberührt.

13.6 Sofern der Kunde Dateien von Bildern zur Ausführung eines Auftrages an KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY überlässt (z.B. Druck auf ein T-Shirt, Handyhülle, Schlüsselanhänger) wird KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY diesbezüglich ein einfaches Nutzungsrecht an den Bilddateien zum Zwecke der Herstellung der Produkte eingeräumt. Dies umfasst auch die Bearbeitung der Bilder.

 

  1. Mitwirkungspflichten – Fristen und höhere Gewalt

14.1 Für KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY vorgesehene Liefertermine und Fristen bzgl. der

Übergabe der Bilder sind stets freibleibend und nur dann verbindlich, wenn sie ausdrücklich im Einzelfall schriftlich (E-Mail ist ausreichend) als Fixtermin vereinbart sind. KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY bemüht sich, die Bilder und Produkte innerhalb von 6 Wochen zur Verfügung zu stellen. Abweichungen können durch Lieferzeiten der jeweiligen Fotolabore entstehen. Der Kunde wird darüber ausreichend und rechtzeitig informiert.

14.2 Die Einhaltung eines Termins oder einer als verbindlich vereinbarten Frist durch KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY setzt voraus, dass KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY sämtliche, vom

Kunden zu beschaffende Informationen, Freigaben oder sonstige Beiträge, einschließlich fälliger Abschlagszahlungen, rechtzeitig erhalten hat. Ist dies nicht der Fall oder beruht die Nichteinhaltung einer Frist auf Umständen, die seitens KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY nicht zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist mindestens für den Zeitraum, in dem diese Umstände bestanden.

14.3 Höhere Gewalt, unabwendbare Umstände oder andere unvorhersehbare, schwerwiegende und unverschuldete Ereignisse, welche die Erbringung der Leistung wesentlich erschweren oder zeitweilig unmöglich machen, berechtigen die jeweilige Partei, die Erfüllung der Leistung um die Dauer der Behinderung und eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben.

 

15 Vergütungsmodalitäten – Nutzungsgebühren

15.1 Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der im jeweiligen Angebot von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY genannten Honorare. Die vereinbarten Preise verstehen sich jeweils zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.

15.2 Falls kein Honorar vereinbart wurde, gelten die Honorare der jeweils aktuellen Bildhonorarübersicht der Mittelstandsgemeinschaft Foto- Marketing (MFM). Diese Preise verstehen sich zzgl. der gesetzlichen Umsatzsteuer.

15.3 Weitere Kosten, wie Reisekosten, Übernachtungskosten, Spesenentgelt, Material- und Laborkosten sind nicht in dem Honorar enthalten und müssen durch den Kunden zusätzlich getragen werden.

Die Kosten berechnen sich dabei wie folgt:

- Anreisekosten i.H.v. 0,30 € / pro angefangenen Kilometer

- Overtime i.H.v. 60/100 € für jede angefangene halbe Stunde

- Make-up/ Stylist ________€

- Übernachtungskosten

15.4 Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber Zahlungsansprüchen von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen oder aufzurechnen; es sei denn, es handelt sich um unstreitige oder titulierte Gegenforderungen des Kunden.

15.5 Soweit der Kunde Leistungen von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY in größerem Umfang

als zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses vorgesehen nutzt, so dass die vereinbarte Vergütung in auffälligem Missverhältnis zu den Erträgen und Vorteilen aus der Nutzung der Leistungen steht, ist der Kunde auf Verlangen verpflichtet, in eine Änderung des Vertrages einzuwilligen, die eine nach den Umständen angemessene Vergütung von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY gewährt.

 

16 Rechnungsstellung, Eigentumsvorbehalt

16.1 Die Rechnungsstellung durch KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY erfolgt nach dem Ansichtstermin und Bestellung des Kunden.

16.2 Bis zur vollständigen Bezahlung des Auftrages behält sich KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY sämtliche Eigentumsrechte und Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen, dem Kunden bereits ausgehändigter Produkten oder sonstiger Leistungen vor.

16.3 Rechnungen sind sofort, jedoch bis spätestens 14 Tage nach Rechnungseingang zur Zahlung fällig. Nach Ablauf der vorgenannten Frist ist KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY, unbeschadet sonstiger Ansprüche berechtigt, Verzugszinsen in Höhe des jeweils einschlägigen Absatzes des § 288

BGB zu beanspruchen.

 

17 Übertragung des Vertrages

KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY ist berechtigt, zur Erbringung der vereinbarten Leistungen

oder Teilen hiervon im eigenen Namen Subunternehmer hinzuzuziehen, ohne dass es hierzu einer gesonderten Zustimmung des Kunden bedarf. Die Haftung der KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY für die Leistungen bleibt unberührt.

 

18 Vertraulichkeit

Die Vertragspartner werden über alle als vertraulich zu behandelnden Informationen, die ihnen im Rahmen des Vertragsverhältnisses zur Kenntnis gelangen, Stillschweigen bewahren und diese nur im vorher schriftlich hergestellten Einvernehmen mit der jeweils anderen Partei Dritten gegenüber verwenden.

 

19 Haftung von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY und Verjährung

19.1 KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY haftet dem Kunden, außer in Fällen der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten, auf Schadensersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

19.2 Im Übrigen ist die Haftung von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY auf vertragstypische und vorhersehbare Schäden begrenzt. Eine Erstattung des vorhersehbaren, typischerweise entstehenden Schadens ist zudem auf höchstens den 5 – fachen Betrag des Auftrages begrenzt. Die Haftung für mittelbare Schäden wird ausgeschlossen.

19.3 Jeder Fotograf hat seinen eigenen künstlerischen Stil. Auf der Webseite sowie auf der Facebook-Seite, dem Instagram-Profil etc. von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY und im Vorgespräch kann sich der Kunde davon ein Bild machen und vorab eigene Wünsche äußern. Die künstlerische und technische Gestaltung obliegt alleine KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY. Ist der Kunde im Nachgang mit der technischen und / oder künstlerischen Gestaltung nicht einverstanden, ist darin kein Sachmangel i.S.d. § 434 BGB bzw. § 633 BGB begründet.

19.4 KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY haftet nicht für die Verletzung von Rechten abgebildeter

Personen oder Sachen – es sei denn es liegt ein entsprechender schriftlicher Property Release vor.

19.5 KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY haftet nicht für Schadensersatzansprüche Dritter gegen den Kunden, die durch den Zusammenhang von durch KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY erstellten Bilder und Text entstehen. Die Darstellung von Bildern in einem bestimmten Kontext obliegt alleine dem Kunden.

19.6 Wird KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY von Dritten aufgrund bearbeiteter Bilder, die der Kunde beigebracht hat, auf Unterlassung oder Schadensersatz in Anspruch genommen, stellt der Kunde KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY von der Haftung frei und erstattet KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY sämtliche zur Rechtsverteidigung entstandenen Aufwendungen. Der Vergütungsanspruch von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY bleibt hiervon unberührt.

19.7 Für Schäden an KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY durch den Kunden überlassenen Unterlagen, insbesondere Lichtbildern, Filmen, Daten, etc., ist die Haftung von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY auf den Materialwert der überlassenen Informationen beschränkt. Für den Verlust von Daten haftet KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY nur, wenn die Haftungsvoraussetzungen vorliegen und insoweit der Verlust durch angemessene Datensicherungsmaßnahmen des Kunden nicht vermeidbar gewesen wäre.

19.8 KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY haftet nicht für die Verfügbarkeit oder korrekte Funktion von Infrastrukturen, Software oder Übertragungswegen des Internets, die nicht im Verantwortungsbereich von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY liegen.

19.9 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Kaufleuten gegenüber KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von einem Jahr, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

19.10 Sämtliche Ansprüche auf Mängelgewährleistung von Verbrauchern gegenüber KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY verjähren – außer bei Vorsatz – nach einem Zeitraum von zwei Jahren, soweit keine kürzere gesetzliche Verjährungsfrist greift.

19.11 Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten entsprechend für Mitarbeiter oder gesetzliche Vertreter von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY sowie Dritten, die durch KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY eingeschaltet wurden.

 

20 Haftung bei Anmietung einer Fotobox

20.1 Wird eine Fotobox bei KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY angemietet, hat der Kunde sicherzustellen, dass mit dieser Fotobox sachgemäß umgegangen wird. Die Fotobox darf nur in trockenen Innenräumen verwendet werden. Darüber hinaus ist die Bedienungsanleitung sorgfältig vor Inbetriebnahme der Fotobox zu lesen. Sämtliche Zubehörteile und die Fotobox selbst müssen unbeschädigt und im Originalzustand (ohne Aufkleber etc.) an KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY zurückgegeben werden.

20.2 Der Ersatz von fehlenden bzw. beschädigten Teilen werden dem Kunden vollumfänglich in Rechnung gestellt. Ebenso eventuell erforderliche Reinigungsleistungen.

20.3 Die Haftung für Beschädigungen auf dem Hinweg zum Kunden trägt KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY nur, wenn der Kunde (oder ein vom Kunden beauftragter Freund) sie nicht selbst abholt. Sobald die Fotobox an den Kunden übergeben wurde, muss dieser die Fotobox auf Vollständigkeit und Funktionalität überprüfen. KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY muss innerhalb von 24 Stunden über fehlendes Zubehör etc. unterrichtet werden.

20.4 Schäden die auf Grund von folgendem Verhalten entstehen, müssen von dem Kunden im vollen Umfang getragen werden:

- Unsachgemäße Bedienung der Fotobox

- Manipulation der Fotobox

- Öffnung der Fotobox

- Diebstahl der Fotobox

- Unzweckmäßige Verwendung der Fotobox

 

21 Aufbewahrung der Negative und Haftung für Bilderqualität

21.1 Der Fotograf darf die Negative bis zum technischen Versagen aufbewahren, wenn er hierfür

eine Einwilligung eingeholt hat. Eine Löschung dieser Daten kann der Kunde schriftlich beantragen.

21.2 Für Lichtbeständigkeit und die Qualität von Material haftet KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY nur in dem Rahmen, in dem der Hersteller eine entsprechende Garantie des Produktes anbietet.

 

22 Schadensersatz und Vertragsstrafe

22.1 Für eine unterlassene oder falsche Urheberkennzeichnung oder eine falsche Platzierung der Kennzeichnung ist der Kunde verpflichtet, einen Aufschlag i.H.v. 100% auf das vereinbarte Nutzungsentgelt bzw. ein übliches Nutzungsentgelt an KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY zu zahlen.

22.2 Vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche hat der Kunde für jeden Fall der unerlaubten (ohne schriftliche Zustimmung von KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY) Weitergabe an Dritte, unberechtigte Verfälschung und Bearbeitung, Veröffentlichung, Nutzung des Bildmaterials durch den Kunden oder einen Dritten, eine Vertragsstrafe in Höhe des vierfachen der vereinbarten bzw. üblichen Nutzungsvergütung zu zahlen.

 

23 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand und Erfüllungsort

23.1 Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder nicht durchsetzbar sein, so wird die Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit der anderen Bestimmungen  hierdurch nicht berührt. Die unwirksame oder nicht durchsetzbare Bestimmung ist durch eine wirksame oder durchsetzbare Bestimmung als ersetzt anzusehen, die dem Zweck der unwirksamen oder nicht durchsetzbaren Bestimmung am nächsten kommt.

23.2 KATHRIN NEWMAN PHOTOGRAPHY nimmt nicht an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer

Verbraucherschlichtungsstelle teil.

23.3 Erfüllungsort ist Bad Windsheim. Sofern beide Parteien Kaufleute im Sinne des HGB sind, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis der Parteien

 

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23.4 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Privatrecht und des ins deutsche Recht übernommenen UNKaufrechts, wenn

  1. a) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland hat, oder
  2. b) der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Staat hat, der nicht Mitglied der Europäischen Union ist.

23.5 Ist der Kunde Verbraucher i.S.d. § 13 BGB und hat seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem Mitgliedsland der Europäischen Union, gilt ebenfalls die Anwendbarkeit des deutschen Rechts, wobei zwingende Bestimmungen des Staates, in dem der Kunde seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, unberührt bleiben.

 

  1. Sonstiges

24.1 Bei der Bestellung von Fotoalben wird dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen ein PDF per E-Mail mit einem Entwurf zur Ansicht zugeschickt. Sollte der Kunde Änderungswünsche haben, ist eine Nachbearbeitung im Preis dabei. Danach wird wieder ein PDF zur Ansicht versendet. Sollten dann noch weitere Änderungen anfallen, wird pro Bearbeitung eine Gebühr von 30€ fällig.

24.3 Der Kunde hat das PDF auf evtl. Fehler zu prüfen (Daten, Rechtschreibung, etc.) Sollte dem Kunden erst nach dem er das Produkt erhalten hat der Fehler auffallen und er einen Ersatz möchte, so fallen 50% des Originalpreises an

24.3 Fertige Bestellungen können nicht zurückgegeben werden.

24.4 Bitte bringen Sie nach Möglichkeit keine Kinder, Haustiere, Verwandte oder Freunde, die nicht Teil des Fototermins sind mit.  Bitte achten Sie auf ein gepflegtes Äußeres. (Sauberes Gesicht, Kleidung, gekämmtes Haar, keine Klebetattoos, etc.). Vernachlässigung des Aussehens kann später nicht in der Nachbearbeitung der Fotos berücksichtigt werden.

 

Stand: Mai 2018